SIGEKO

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Wir legen als Koordinator nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes während der Planung und Ausführung fest, koordinieren diese und überprüfen deren Einhaltung.
Gerne weisen wir auch den Bauherrn auf seine bestehenden Verpflichtungen hin und stehen ihm während des kompletten Projektes beratend zur Seite.

zurück